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Wieviel kann ich weniger Steuern zahlen? Das erfährst du in unserer SOFA-Nachhilfestunde.

Steuern zahlen in der SOFA-Nachhilfe

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Ab wann muss ich Steuern zahlen? Und vor allem wie viele Steuern muss ich zahlen?  Das fragen sich viele, die gerade ins Berufsleben einsteigen. Antworten hat die Steuerjuristin Sonja Hobiger von der Arbeiterkammer Wien im Interview mit der SOFA-Nachhilfe.

12.000. Diese Zahl solltest du dir merken. Denn sobald du 12.000 Euro im Jahr verdienst, bist du steuerpflichtig. Am Ende des Jahres lohnt es sich die monatlichen Einnahmen von Praktika, Sommerjobs und Co. zusammenzurechnen. Hast du mehr als 12.000 Euro durch mindestens eine unselbstständige Tätigkeit verdient, musst du Steuern zahlen. (Hast du ausschließlich selbstständig gearbeitet oder auf Honorarbasis liegt die Grenze bei 11.000 Euro). Genau dann lohnt es sich die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Denn die verhindert, dass du mehr zahlst, als du müsstest. 

Weniger Steuern zahlen

Wie viel Steuern muss ich zahlen? Das fragen sich viele. Wenn du auf deinen monatlichen Lohnzettel schaust, siehst du, dass gewisse Beträge von deinem Gehalt (Brutto) abgezogen werden. Dein Arbeitgeber muss das tun, denn bei den Beträgen handelt es sich um die Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbetrag. Was übrig bleibt, ist der Nettobetrag, also das Geld, das am Ende des Monats auf deinem Konto landet. 

Oft kommt es aber vor, dass dir mehr abgezogen wird als eigentlich notwendig. Das passiert meist dann, wenn du nur ein paar Monate im Jahr arbeitest oder unterschiedliche Jobs hast. Das Problem: deine unterschiedlichen Arbeitgeber wissen nicht, wie viel du bis zum Ende des Jahres verdient haben wirst. Deine Steuerschuld wird aber anhand deines Jahreseinkommens bemessen. Oft wird dir also von deinem Monatsgehalt mehr abgezogen als nötig. „Und genau hier kommt die Arbeitnehmerveranlagung ins Spiel,“ sagt Sonja Hobiger von der Arbeiterkammer Wien im SOFA-Interview.

Ab wann muss ich Steuern zahlen?
„Wir raten jedem dazu, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Im besten Fall gibt es Geld zurück,“ sagt die Steuerrechtsexpertin.

„Wenn man eine Veranlagung macht, fordert man das Finanzamt auf, einen Strich unter das Jahr zu ziehen,“ so Hobiger. „Das Finanzamt schaut sich immer ein ganzes Jahr an Einnahmen an und berechnet anhand dessen, wie hoch deine eigentliche Steuerschuld ist. Dann stellt es diese beiden Töpfe nebeneinander. (Anm.: deine bezahlten Steuern vs. deine tatsächliche Steuerschuld). Im besten Fall ergibt sich eine Gutschrift und man bekommt Geld zurück.“ Wie viel, das steht dann auf dem Einkommensteuerbescheid, den dir das Finanzamt zuschickt. 

Die Arbeitnehmerveranlagung kann beim Finanzamt jedes Jahr eingereicht werden. Entweder online über das FinanzOnline-Portal oder mittels Formular. Die findest du beim Finanzamt, bei der Arbeiterkammer – oder du beantragst sie online auf www.bmf.gv.at. 

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Arbeitnehmerveranlagung berechnen und Geld sparen

Wenn du nur einen Arbeitgeber hast – also in dem Jahr nur einen Job hattest, bist du nicht verpflichtet die Veranlagung abzugeben. Du kannst sie aber innerhalb von 5 Jahren freiwillig abgeben. Das Finanzamt schaut sich trotzdem deine Einkünfte an. „Wenn das Finanzamt sieht, dass man nichts abgegeben hat, zieht es im Sommer des Folgejahres selbst den Strich drunter. Wenn sie sehen, dass man zu viele Steuern bezahlt hat, stellen sie eine antragslose Veranlagung aus,“ so Hobiger. 

In dem Fall bekommst du einen Brief vom Finanzamt, der dir sagt, wie hoch die Gutschrift ist, die du bekommst. „Wenn man ganz konstant von Jänner bis Dezember arbeitet und keinen Steuerausgleich abgibt, wird keine Gutschrift zurückkommen. Weil dann der Arbeitgeber bereits selbst aufs Jahr gerechnet alles richtig abgerechnet hat,“ sagt die Steuerrechtsexpertin.

Solltest du doch eine Gutschrift bekommen, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder, du lässt dir den Betrag auszahlen oder, du schickst dem Finanzamt noch Beträge, die du absetzen möchtest, um eventuell noch mehr zurückzubekommen.

Pflichtveranlagungs Frist beachten

„Wenn man mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hat, muss man die Arbeitnehmerveranlagung abgeben,“ so Hobiger. Und das hat einen einfachen Grund. „Wenn man mehrere Arbeitgeber hat, wird die Steuer nicht mehr richtig berechnet. Da jeder Arbeitgeber nur seine eigenen Einkünfte abrechnet und nicht weiß, wo man noch überall arbeitet.“  Wenn du also Tutor bist und nebenbei am Samstag im Verkauf arbeitest und dadurch im Jahr mehr als 12.000 Euro verdienst, musst du die Arbeitnehmerveranlagung (in dem Fall Pflichtveranlagung) abgeben. Du hast spätestens bis zum 30. September des Folgejahres Zeit. Je nach Pflichtveranlagungsgrund ändert sich diese Frist.

So kannst du weniger Steuern zahlen

Noch mehr Geld zurück bekommst du zurück, wenn du es schaffst, Beträge abzusetzen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Alles was du dazu brauchst, ist etwa die Rechnung eines deiner Lehrbücher aus der Uni. Denn in der Arbeitnehmerveranlagung kannst du Ausgaben für die Arbeit oder fürs Studium angeben und berücksichtigen lassen.

Studentin mit Büchern in der Hand
Bücher, Kopfhörer, Laptoptasche. All das kann von der Steuer abgesetzt werden. Photo by Element5 Digital on Unsplash

Es muss sich dabei für Ausgaben für Aus- und Weiterbildungen handeln. Ausgaben für Ausbildungen die du rein zum Vergnügen machst, die also keinen beruflichen Kontext haben, werden nicht berücksichtigt, erklärt die Steuerrechtsexpertin. Handelt sich es dabei um eine Umschulung, müsse man das dem Finanzamt erst beweisen: „Innerhalb von fünf Jahren hat man Zeit den ‚Beweis des Gegenteils‘ zu erbringen, dass man nun im neuen Berufsfeld tätig ist“ so Hobiger. 

Was kann ich steuerlich absetzen?

Soviel vorweg: „Von der Steuer abschreiben“ bedeutet nicht automatisch, dass du das Geld, das du für etwas bezahlt hast, auch komplett zurück bekommst. Wie hoch der Betrag ist, hängt nämlich davon ab, ob die Ausgabe unter ein sogenannter Freibetrag oder Absatzbetrag ist:

Freibeträge 

Das sind etwa dein neues Handy, deine Studiengebühren oder deine Lehrbücher. Diese Ausgaben bekommst du nie voll zurück „Wenn man 1.000 Euro einträgt, bekommt man keine 1.000 Euro zurück – sondern nur ein Viertel bis ein Drittel,“ erklärt Hobiger. Denn Freibeträge schmälern nicht die Steuerschuld, sondern nur die Bemessungsgrundlage. Also jenen Betrag anhand dessen deine Steuerschuld berechnet wird.

  • Aus- und Fortbildungskosten z.B.: Studiengebühren, ÖH Beitrag
  • Arbeitsmittel: Laptop, Kopfhörer, Lehrbücher, Druckerpatronen, Kosten für Handy und Internet
  • Pendlerpauschale, Kirchenbeiträge, Spenden, Krankheitskosten 

Es wird noch ein wenig komplizierter: Du kannst nämlich nur selten den vollen Betrag hernehmen. Denn viele der Dinge nutzt du zusätzlich auch privat. Diesen ‚Privatanteil’ musst du also abziehen. Hobiger rät dazu, einfach selber zu schätzen, zu wie viel Prozent man etwas beruflich und privat verwendet: „Die Lohnsteuerrichtlinien reden sehr oft von einer 60/40 Verteilung. 60 Prozent betriebliche Nutzung – 40 Prozent private Nutzung.“ 

Heb deine Rechnungen mindestens sieben Jahre auf! 

Eines noch: Ist der Betrag höher als 800 Euro muss zusätzlich die AFA beachtet werden, die Absetzung für Abnutzung. Denn es wird davon ausgegangen, dass du deinen Laptop länger als ein Jahr verwendest. „Man muss die 60 Prozent also noch einmal durch die Nutzungsjahre dividieren. Bei einem Laptop oder Handy wird derzeit eine Nutzung von drei Jahren angenommen,“ so Hobiger. Man könne also jedes Jahr nur ein Drittel absetzen und nicht alles auf einmal.

Absatzbeträge

Anders ist es bei Absatzbeträgen, die schmälern tatsächlich die Steuerschuld. Hier bekommst du das Geld also wirklich 1:1 zurück und musst auch nicht Prozentrechnen.  

  • Familienbonus, Alleinerzieher:in, Alleinverdiener:innen, Unterhaltsabsatzbeträge
  • Pendlereuro

Negativsteuer beantragen und Geld zurück bekommen 

Auch wenn du unter der Steuergrenze bist, bekommst du Geld zurück. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Steuergeld sondern um die Sozialversicherungsbeiträge. Denn wenn du nur sehr wenig verdienst, werden dir keine Steuern vom Lohn abgezogen, sehr wohl aber die Sozialversicherungsbeiträge, also etwa die Unfallversicherung. Das nennt sich dann Negativsteuer. Und die bekommst du dann am Ende des Jahres zu einem gewissen Teil zurückerstattet. Da du aber keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts von der Steuer absetzen.

Was passiert wenn ich beim Steuern Zahlen etwas falsch mache?

Wenn du vergisst, deine Pflichtveranlagung einzureichen, schickt dir das Finanzamt eine Aufforderung. Dieses Schreiben solltest du nicht ignorieren – denn im nächsten Schritt werden dir Verzugszinsen berechnet.

Junger Mann beim Steuern zahlen am Laptop
Das Finanzamt verzeiht dir Fehler, aber drauf anlegen solltest du es nicht. Photo by Hanny-naibaho on Unsplash

Wenn du etwas falsch ausfüllst, schickt dir das Finanzamt ein Ergänzungsersuchen. „Das ist quasi ein ‚Nachfragen‘ des Finanzamtes,“ erklärt Hobiger. Darin musst du erklären, wie du zu den Beträgen gekommen bist, die du angegeben hast, etwa indem du die Rechnungen hinschickst. „Wenn man irrtümlich etwas abgesetzt hat, das eigentlich nicht absetzbar ist, wird das Finanzamt den Betrag wieder rausstreichen. Konsequenzen gibt es da eher selten,“ so die Steuerrechtsexpertin. 

Aber es gebe sehr wohl sogenannte Mutwillenstrafen. „Hat das Finanzamt den begründeten Verdacht, dass man Eintragungen ohne Grundlage und nur auf gut Glück vornimmt, kann es schon zu Strafen kommen“, so Hobiger. Das Finanzamt könne sich dann vor allem auch die Veranlagungen der letzten Jahre noch einmal anschauen. 

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